Lizenzvertrag für die Nutzung von Movable Type

Anzahl der Server: 1 / Anzahl der Benutzer: Unbegrenzt

Diese Movable Type Lizenzvereinbarung (im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet) wird von und zwischen einer Einzelperson, einem Unternehmen, einer Entität oder Organisation (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet), die Movable Type (im Folgenden als „Software“ bezeichnet) verwendet, und Six Apart Ltd. (im Folgenden als „Six Apart“ bezeichnet)., Der Kunde darf die Software nicht herunterladen, installieren oder verwenden, es sei denn, er stimmt dieser Vereinbarung zu. Der Kunde ist mit dem Herunterladen, der Installation oder der Nutzung der Software einverstanden.

Artikel 1. Definitionen

In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die unten angegebenen Bedeutungen:

(1) Benutzer
„Benutzer“ bezeichnet eine Person, der ein eigener Anmeldename zugewiesen wurde, der von der Software über die Funktion der Software zum Hinzufügen/Bearbeiten von Blogautoren generiert wurde.“Jede Person, die einen ungültigen Anmeldenamen verwendet, wird nicht als Benutzer gezählt., Ferner ist es verboten, einen Login-Namen einer Person unter mehr als einer Person zu teilen.

(2) Kommentator
„Kommentator“ bezeichnet einen Benutzer, der nur berechtigt ist, Kommentare zur Software zu veröffentlichen. Die Anzahl der Kommentatoren wird nicht in die Anzahl der Benutzer einbezogen.

(3) Server
„Server“ bezeichnet einen Computer, der mit beweglichem Typ installiert ist, oder eine Gruppe von Computern, die aus einem Computer mit beweglichem Typ und einem Computer oder Computern, die zum Veröffentlichen von Webseiten verwendet werden, und einem Computer oder Computern, die als Datenbankserver verwendet werden, bestehen.,

(4) Update
„Update“ eines Produkts bedeutet eine geringfügige funktionale Verbesserung gegenüber oder eine Fehlerbehebung in der aktuellen Version. Die Veröffentlichung eines Updates kann durch eine Änderung der Versionsnummer bestätigt werden.

(5) Upgrade
„Upgrade“ bedeutet eine groß angelegte Veröffentlichung eines Produkts mit Einführung einer neuen Funktion oder Verbesserung der Schlüsselfunktionalität der Software. Die Freigabe eines Upgrades kann durch eine Änderung der Versionsnummer bestätigt werden.

Die Bezeichnung des „Updates“ oder des „Upgrades“ wird von Six Apart vorgenommen.

Artikel 2.,l eine Lizenz zur Nutzung, auf einer nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Basis, der Software zum Zwecke der eigenen Nutzung des Kunden (wenn der Kunde ein Unternehmen, eine Einrichtung oder eine Organisation ist, die Nutzung der Software durch eine dem Kunden gehörende Person oder eine ähnliche Person, die vom Kunden unter Einzelpersonen in dem von Six Apart gemäß der Lizenzrichtlinie zulässigen Umfang als Nutzung der Software durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung bezeichnet wird) und, wenn der Kunde eine Community betreibt, zum Zweck der Nutzung innerhalb der Community durch die Teilnehmer darin., Sofern nicht in dieser Vereinbarung festgelegt, darf der Kunde Dritten weder die Funktionen der Software ganz oder teilweise zur Verfügung stellen noch von Dritten eine Gegenleistung für die Nutzung der Software erhalten, unabhängig vom Verwendungszweck. Six Apart ist berechtigt festzustellen, ob die Nutzung durch den Kunden gemäß diesem Vertrag erfolgt oder nicht. Six Apart behält sich alle Rechte an der Software (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum) sowie alle Rechte an der Software vor, die nicht speziell im Rahmen dieser Vereinbarung lizenziert sind., Die Nutzung der Software beschränkt sich auf die Anzahl der Nutzer und die Anzahl der Server, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Die Anzahl der Kommentatoren ist nicht begrenzt.

Artikel 3. Herstellung von Duplikaten

Der Kunde darf die Software in beliebiger lesbarer Form vervielfältigen, in der Mindestanzahl, die nur für den Sicherungszweck erforderlich ist; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Vervielfältigung der Software in derselben Form wie das Original und mit Angabe der autorisierten Person erfolgt., Zur Vermeidung von Zweifeln behalten sich Six Apart alle Rechte an der Software vor, die hier nicht ausdrücklich lizenziert sind.

Artikel 4. Technische Unterstützung, Wartung

(1) Technische Unterstützung für die Software wird von einem Partnerunternehmen mit einem Wert von sechs Mitarbeitern geleistet. Der Kunde wird mit diesem Partnerunternehmen von Six Apart eine gesonderte Vereinbarung über die Inhalte technischer Unterstützung treffen.,
(2) Für den Zeitraum von einem (1) Jahr nach dem Erwerb der Lizenz für die Software ist der Kunde berechtigt, Updates und Upgrades auf die neueste Version von Six Apart (nachfolgend zusammenfassend als „Wartung“ bezeichnet) kostenlos zu erhalten. Nach Ablauf eines (1) Jahres nach dem Erwerb der Lizenz muss der Kunde die Lizenz erneut purcahse, um die Wartung zu erhalten.,
(3) Wenn die Software als Update oder Upgrade bereitgestellt wird, kann der Kunde entweder die vorherige Version oder die aktuelle Version verwenden und darf nicht beide Versionen gleichzeitig verwenden; vorausgesetzt jedoch, dass, wenn der Kunde die vorherige Version trotz der Aktualisierung der Software verwendet, Der Kunde anerkennt, dass das Update im vorstehenden Absatz über diese vorherige Version nach Ermessen von Six Apart beendet werden kann.

Artikel 5., Compliance

Der Kunde muss verstehen und anerkennen, dass er die Software nur unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze verwenden darf. Darüber hinaus wird der Kunde die Software in Übereinstimmung mit Gesetzen und anderen Vorschriften in Bezug auf Datenschutz und Rechte an geistigem Eigentum verwenden. Der Kunde wird jeden Benutzer veranlassen, sich an die Bedingungen dieser Vereinbarung zu halten, und anerkennen, dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung durch diesen Benutzer als Verstoß des Kunden angesehen wird.

Artikel 6.,ompiling oder Disassemblierung in Bezug auf die Software oder auf andere Weise versuchen, Quellcode oder Algorithmus für die Software zu restrukturieren oder zu klären;
(4) Die Software ganz oder teilweise oder ein Duplikat davon Dritten in Form von Verkauf, Abtretung, Erteilung einer Lizenz, Offenlegung, Verteilung an Dritte oder auf andere Weise zur Verfügung zu stellen;
(5) Die Software zum Zwecke der Bereitstellung von Hosting-Diensten für andere Parteien oder der Erbringung von Dienstleistungen für andere Personen, Unternehmen, Organisationen oder Organisationen zu verwenden, die als Unternehmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet oder Systemen usw. erbringen.,, mit oder ohne Rücksicht;
(6) Zu löschen oder zu ändern, jede Anzeige Behörde oder Marke auf der Software.

Artikel 7. Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre

Alle personenbezogenen Daten, die der Kunde Six Apart zur Verfügung stellt, werden gemäß den auf der Website veröffentlichten Datenschutzrichtlinien kontrolliert https://www.movabletype.com/privacy/. Der Kunde hat die Datenschutzerklärung durch die Nutzung der Software verstanden und akzeptiert.

Artikel 8., Garantie von Six Apart

Six Apart garantiert hiermit, dass keine Bestellung in der Software enthalten ist, die absichtlich entworfen wurde, um Informationen in Computer, Computersystem oder Computernetzwerk zu ändern, zu verlieren, zu zerstören, aufzuzeichnen oder zu übertragen, ohne Absicht oder Erlaubnis des Managers der relevanten Informationen. Diese Garantie gilt nicht für Open-Source-Codes, die in der Software enthalten sind, falls vorhanden., Wenn während der Laufzeit dieser Vereinbarung festgestellt wird, dass ein Gegenstand, der gegen die Garantie hierunter verstößt, außer den Open-Source-Codes, in der Software enthalten ist, unternimmt Six Apart angemessene kommerzielle Anstrengungen, um die Software auf Kosten von Six Apart zu ändern oder zu ersetzen, so dass die Software unbeschadet der primären Funktion der Software als einzige gesetzlich verfügbare Software der hierin festgelegten Garantie entsprechen kann. Der Kunde darf keine anderen rechtlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Verletzung der Garantie in diesem Artikel verfolgen.

Artikel 9., Einschränkung der Garantie in Bezug auf die Funktion der Software

(1) Die Software wird nach dem Stand der Dinge bereitgestellt und bietet keine ausdrückliche oder stillschweigende Sicherheit oder Garantie. Six Apart bietet keine Sicherheit oder Garantie jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, eine implizite Sicherheit oder Garantie in Bezug auf die Marktgängigkeit und Eignung für bestimmte Ziele.,(2) Alle Risiken in Bezug auf die Qualität und Leistung der Software, Programmfehler bei der Installation und Verwendung, Beschädigung von Geräten, Verlust von Daten und Softwareprogrammen, Nichterfüllung oder Aussetzung oder auf andere Weise trägt der Kunde. Der Kunde bestimmt die Eignung der Nutzung der Software auf eigene Verantwortung und trägt alle Risiken im Zusammenhang mit dieser Nutzung.

Artikel 10. Kündigung

(1) Wenn der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt, kann Six Apart diese Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung kündigen.,
(2) Nach Beendigung dieser Vereinbarung werden alle dem Kunden gewährten Lizenzen und technischen Unterstützungen gekündigt, und der Kunde wird die Nutzung der Software unverzüglich deinstallieren und aussetzen und, falls von Six Apart angewiesen, Duplikate der Software löschen oder zerstören. In solchen Fällen werden für die Software und den technischen Support entrichtete Beträge aus keinem Grund zurückerstattet., Bestimmungen über die „Einschränkung der Garantie in Bezug auf die Funktion der Software“, „Freistellung“, „Haftungsbeschränkung“ und „Allgemeine Bestimmungen“ bleiben über die Beendigung dieses Vertrags hinaus bestehen.

Artikel 11. Freistellung

Der Kunde erklärt sich hiermit damit einverstanden, Six Apart, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenturen, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und anderen Partnern von jeglicher Haftung für direkte, indirekte, bedingte, außergewöhnliche, Folgeschäden oder Strafschäden freizustellen, die sich aus der Nutzung oder anderweitigen Verwendung der Software durch den Kunden ergeben.

Artikel 12., Haftungsbeschränkung

(1) Der Kunde versteht und erkennt ausdrücklich an, dass Six Apart keine Haftung für direkte, indirekte, bedingte, außergewöhnliche, Folge-oder Strafschäden übernimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die sich aus entgangenem Gewinn, Glaubwürdigkeitsverlust, Nichterfüllung, Nichtverfügbarkeit von Daten oder anderen Ursachen sowie anderen nicht anerkannten Schäden ergeben, nicht nur, wenn Six Apart die Möglichkeit eines solchen Schadens im Voraus mitgeteilt hat, sondern in allen anderen Fällen.,
(2) Die Höhe des kumulierten Schadens, den Six Apart dem Kunden zu zahlen hat, beträgt bis zu der Höhe der Gebühren, die der Kunde Six Apart in den letzten zwölf (12) Monaten gezahlt hat, nicht nur, wenn das zuständige Gericht die Haftungsbeschränkung für eventuelle oder indirekte Schäden abgelehnt hat und die in Absatz 1 genannte Beschränkung nicht für den Kunden gilt, sondern in allen anderen Fällen.

Artikel 13. Allgemeine Bestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Japans und wird entsprechend ausgelegt., Diese Vereinbarung stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Six Apart dar, und der Kunde wird die Software gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung verwenden. Diese Vereinbarung ersetzt alle Vereinbarungen vor der Ausführung dieser Vereinbarung.(2) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sind erstinstanzlich der exklusiv vereinbarten Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Tokio zu unterwerfen.,
(3) Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung vom zuständigen Gericht bestimmt wird, dass sie mit einem Gesetz in Konflikt steht, wird diese Bestimmung so weit wie gesetzlich zulässig geändert oder ausgelegt, damit die erwarteten Ziele erfüllt werden können, und jede andere Bestimmung dieser Vereinbarung bleibt in voller Kraft und Wirkung.
(4) Die Software ist der „kommerzielle Gegenstand“, der in den Vereinigten Staaten 48 C. F. R. 2.101 definiert ist, und besteht aus der „kommerziellen Computersoftware“ und der „kommerziellen Computersoftware-Dokumentation“, die in den Vereinigten Staaten 48 C. F. R. 12.212 verwendet wird., Bestimmungen der Vereinigten Staaten 48 C. F. R. 12.212 und von C. F. R. 227.7202-1 bis 27.7202-4 gelten gleichzeitig und alle Endbenutzer der Vereinigten Staaten erhalten die Software im Umfang der in den genannten Bestimmungen festgelegten Rechte.
(5) Beide Parteien erkennen an, dass die Herstellung und der Verkauf der Software den Exportkontrollgesetzen und-vorschriften Japans und der Vereinigten Staaten entsprechen müssen, und stimmen zu, alle diese Gesetze einzuhalten.,
(6) Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Six Apart seinen Vertragsstatus oder seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nicht abtreten, übertragen, verpfänden oder anderweitig über ihn verfügen, und jede Abtretung, Übertragung, Verpfändung oder andere dem Vorstehenden entgegenstehende Verfügung ist ungültig.(7) Beweglicher Typ, Logo des beweglichen Typs und andere Logos und Namen des beweglichen Typs, Six Apart, Logo von Six Apart und andere Logos und Namen von Six Apart sind die Marken von Six Apart., Der Kunde stimmt hiermit zu, dass er solche Marken in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Six Apart angeben oder verwenden darf.
(8) Soweit der Nutzen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird, erkennt der Kunde an, dass Six Apart diesen Vertrag ohne Zustimmung des Kunden ändern oder ändern kann.
(9) Titel und Nummern von Artikeln, Absätzen und Artikeln dieser Vereinbarung dienen nur der Bequemlichkeit und haben keine rechtlichen Auswirkungen.

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